Die Vereinbarung zum Outsourcing-Preis berücksichtigt den Artikel des Endprodukts

Bei der Festlegung der Outsourcing-Preisvereinbarung wird nun auch der Artikel des Endprodukts berücksichtigt. Dadurch wird die artikelgebundene Preisvereinbarung, sofern vorhanden, korrekt angewendet. In anderen Fällen wird auf die reguläre Preisvereinbarung ohne Artikel zurückgegriffen.