Fehlermeldung bei zusammenfassende Meldung (ZM), wenn eine UStID-Nummer eine Ländervorwahl enthielt

Bei der Durchführung einer zusammenfassende Meldung (ZM) darf die UStID-Nummer nicht länger als 12 Zeichen sein. Wenn eine Ländervorwahl in der UStID-Nummer enthalten war, wurde dieser Ländervorwahl jedoch nicht entfernt. Dadurch wurde die maximale Länge von 12 Zeichen überschritten. Dies führte zu einer Fehlermeldung, wodurch die zusammenfassende Meldung (ZM) nicht gesendet werden konnte.