1
(1)
/
- MKG5
Wenn Verkäufe oder Einkäufe im Ausland mit einem bestimmten Schwellenwert getätigt werden, muss eine Erklärung der Waren, die die Grenze überschritten haben, auf der Grundlage der sogenannten Intrastatcode erfolgen.
Wenn Verkäufe oder Einkäufe im Ausland mit einem bestimmten Schwellenwert getätigt werden, muss eine Erklärung der Waren, die die Grenze überschritten haben, auf der Grundlage der sogenannten Intrastatcode erfolgen.